Mit jedem Jahr werden es mehr Fahrzeuge, die auf den Schweizer Strassen unterwegs sind. Manche Verkehrsteilnehmende sind im Strassenverkehr zudem abgelenkt, halten sich nicht an die Verkehrsregeln oder sind gar in fahrunfähigem Zustand unterwegs. Diese Faktoren tragen alle dazu bei, dass es zu Unfällen kommt. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie sich bei solchen korrekt verhalten.
Ich fahre an einen Unfall heran – wie muss ich vorgehen?
Ruhig bleiben und Unfallstelle sichern. Wenn Sie auf einen Unfall aufmerksam werden oder gar an einem Unfall beteiligt sind ist es wichtig, ruhig zu bleiben und sich zuerst einen Überblick über die Situation zu verschaffen. Denken Sie daran, Ihr eigenes Leben oder das der Unfallbeteiligten zu schützen, indem Sie die Unfallstelle sichern. Schalten Sie die Warnblinker Ihres Fahrzeugs ein und sorgen Sie dafür, dass die Unfallstelle gut sichtbar ist. So können nachfolgende Verkehrsteilnehmende den Unfall erkennen und rechtzeitig anhalten oder ausweichen. Stellen Sie Ihr Pannendreieck innerorts mindestens 50 Meter und auf der Autobahn mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle auf. Empfohlen wird, im Fahrzeug eine Leuchtweste mitzuführen, die Sie auf einer Unfallstelle oder bei einer Panne anziehen können.
Gefahrenquellen suchen. Während Sie sich der Unfallstelle nähern achten Sie darauf, ob Brand- oder Explosionsgefahr besteht oder ob ein Fahrzeug gefährliche Güter geladen hat. Achten Sie zusätzlich auf ausgeflossenes Öl, verlorene Ladung oder sonstige Gefahrenquellen. Behalten Sie dies im Hinterkopf und denken Sie auch daran, dies beim Schritt «Hilfe anfordern» den Rettungskräften zu melden.
Verletzte betreuen. Prüfen Sie anschliessend schnellstmöglich, ob beim Unfall Personen verletzt wurden. Falls sich solche noch in der Gefahrenzone befinden, bringen Sie sie möglichst schnell dort weg und leisten Sie erste Hilfe. Sie werden schnell erkennen, ob die Beteiligten ansprechbar sind und Ihnen erzählen können, ob sie Schmerzen verspüren und was passiert ist. Versuchen Sie, sich bis zum Eintreffen der Rettungskräfte mit Verletzten zu unterhalten. Falls jemand nicht ansprechbar ist, überprüfen Sie, ob die Person noch atmet und leiten Sie gegebenenfalls eine Reanimation ein.
Hilfe anfordern. Informieren Sie so schnell wie möglich die Rettungskräfte. Die Polizei wird über die 117 erreicht, die Feuerwehr über die 118 und der Rettungsdienst über die 144. Im Zweifelsfall wählen Sie einfach die 117 und man wird Ihnen die richtigen Rettungskräfte senden. Idealerweise kann eine zweite Person diesen Anruf übernehmen, so dass Sie Zeit haben, sich um Verletzte zu kümmern. Achten Sie darauf, dem Notfalldisponenten am anderen Ende des Telefons möglichst genau die Situation, die Sie vorgefunden haben, zu beschreiben und detaillierte Angaben zu den Verletzungen der Personen und den Unfallumständen zu machen. Erwähnen Sie auch allfällige Gefahrenquellen. Sie werden dann via Telefon weitere Instruktionen erhalten.
Gibt es Punkte, die ich bei Unfällen auf der Autobahn speziell beachten muss?
Bei Unfällen auf Autobahnen oder Schnellstrassen gilt es, einigen zusätzlichen Punkten besondere Beachtung zu schenken, da die Gefahr aufgrund der höheren Geschwindigkeiten grösser ist. Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind oder helfen, dann halten Sie Ihr Fahrzeug wenn möglich nur auf dem Pannenstreifen an. Achten Sie auf die Kilometerangaben und die Fahrtrichtung, damit Sie dies der Notrufzentrale melden können. Auf diese Weise finden die Rettungskräfte schneller zum Unfallort. Tragen Sie wenn möglich eine Leuchtweste und stellen Sie das Pannendreieck mindestens 100 Meter entfernt zur Unfallstelle auf. Schenken Sie dem Verkehr besondere Beachtung und betreten Sie die Fahrbahn möglichst nicht. Unterschätzen Sie die Geschwindigkeit der nahenden Fahrzeuge nicht! Halten Sie sich am besten nur hinter der Leitplanke auf und bringen Sie nach Möglichkeit auch Verletzte dort in Sicherheit.
Bin ich in der Schweiz verpflichtet, bei einem Unfall zu helfen?
Wenn Personen verletzt wurden, so sind Sie als Unfallbeteiligter verpflichtet, zu helfen. Sollten Sie als Unbeteiligter an einen Unfall heranfahren, so müssen Sie, soweit es Ihnen zumutbar ist, ebenfalls helfen. Wenn Sie selbst in einen Unfall involviert sind dürfen Sie die Unfallstelle nicht verlassen, ausser um Hilfe zu holen oder die Polizei zu verständigen.
Darf ich die Unfallstelle verändern?
Die Unfallstelle darf bei Unfällen mit Verletzen bis zum Eintreffen der Polizei nicht verändert werden. Ausnahmen gibt es lediglich zum Schutz von Verletzten oder zur Sicherung des Verkehrs. Fotografieren Sie wenn möglich die ursprüngliche Unfallsituation.
Ich bin in einen Unfall verwickelt, aber es ist niemand verletzt. Muss ich die Polizei informieren?
Sofern niemand der Unfallbeteiligten verletzt ist, können Sie den Unfall auch mit dem Europäischen Unfallprotokoll abhandeln. Achten Sie darauf, verständlich und klar zu formulieren. Notieren Sie wenn immer möglich Namen und Kontaktdaten von Zeugen. Vergessen Sie am Schluss nicht die Unterschrift. Falls Sie beim Ausfüllen des Formulars unsicher sind, dürfen Sie sich gerne an die Polizei wenden – entweder via Notruf 117 oder über die Nummer des nächsten Polizeipostens. Wenn Drittschaden entsteht, sind Sie verpflichtet, den Geschädigten zu informieren oder, sollten Sie nicht wissen, wie Sie diesen ausfindig machen können, sich bei der Polizei zu melden. Denken Sie daran, sich anschliessend bei Ihrer Versicherung zu melden.